Ihre Spendenquittung ist uns wichtig!
Als gemeinnütziger Verein sind wir berechtigt, Ihnen Spendenquittungen auszustellen. Diese können Sie dem Finanzamt vorlegen, so dass Ihre Spende bei Ihrer Steuererklärung Berücksichtigung findet.
Wichtiger Hinweis:
Die gesetzlichen Vorschriften sehen vor, dass Sie nur bei Spenden über 100,- EUR verpflichtet sind, dem Finanzamt eine Spendenquittung des Vereins vorzulegen. Bei Spenden bis 100,- EUR genügt Ihr Kontoauszug als Vorlage beim Finanzamt. Der Verein wird Spendenquittungen für Spenden ausstellen, die höher als 100,- EUR sind.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahme, dadurch können wir erhebliche Verwaltungskosten sparen.

Bitte notieren Sie bei Spenden über 100,- EUR unter "Verwendungszweck" Ihre vollständige Postanschrift. Nur dann können wir Ihre Adresse auf dem Kontoauszug lesen und eine Spendenquittung zusenden.